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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der CGJ Immobilien GmbH (nachfolgend „Käufer") und Verkäufern von Mehrfamilienhäusern und Wohnimmobilien (nachfolgend „Verkäufer").

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist der Ankauf von Mehrfamilienhäusern und Wohnimmobilien durch den Käufer. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrags zustande.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

1. Angebote des Käufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahme des Kaufangebots bzw. mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags zustande.

§ 4 Pflichten des Verkäufers

1. Der Verkäufer verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben zum Zustand der Immobilie.

2. Der Verkäufer stellt auf Verlangen die für die Bewertung relevanten Unterlagen zur Verfügung.

§ 5 Besichtigung und Prüfung

Der Käufer ist berechtigt, das Objekt nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen und zu prüfen. Der Verkäufer gewährt hierzu in angemessenem Umfang Zugang.

§ 6 Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten

1. Der Kaufpreis wird individuell zwischen den Parteien vereinbart.

2. Die Zahlung erfolgt nach den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

1. Für dem Verkäufer bekannte, arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Haftung des Käufers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 8 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (salvatorische Klausel).

3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Käufers.